Kostenrückerstattung
Als freiberufliche Heilmasseurin darf ich nach ärztlicher Verordnung behandeln.
Was Sie dazu tun müssen:
Konsultieren Sie den Arzt / die Ärztin Ihres Vertrauens dem / der Ihr Beschwerdebild bekannt ist. Diese/r stellt Ihnen einen Verordnungsschein auf "Heilmassage" oder "manuelle Lymphdrainage" aus.
Wichtig: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Versicherungsträger ob vor Beginn der Therapie eine Bewilligung erforderlich ist.
Am Ende der Therapie können Sie die von mir ausgestellten Rechnungen bei Ihrer Versicherung einreichen. Die Versicherung übernimmt einen Teilbetrag der Behandlung.
Sie sind privat krankenversichert?
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung oder lesen Sie in Ihrer Versicherungspolizze nach. Möglicherweise werden durch Ihre private Krankenversicherung die Heilmassagen zur Gänze gedeckt.
Jede Massageart ist auch OHNE ÄRZTLICHER ÜBERWEISUNG möglich.
Selbstständige, Neue Selbstständige, Freiberufler, Bauern und Angehörige der SVS können unter bestimmten Voraussetzungen den "Gesundheitshunderter" in Anspruch nehmen.
Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!
Gutscheine:
Gerne können Sie einen Gutschein für eine Massage bei mir abholen. Wertgutscheine im Wert von 35€, 50€ oder 70€!